Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27940
BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01 (https://dejure.org/2001,27940)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.2001 - 2 BvR 404/01 (https://dejure.org/2001,27940)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01 (https://dejure.org/2001,27940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,27940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01
    Zwar wäre der Beschwerdeführer durch die Entscheidung eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Richters in seinem Verfahrensgrundrecht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden (BVerfGE 30, 165 [167]; 63, 77 [79]).
  • BVerfG, 27.01.1971 - 2 BvR 507/69

    Begriff des "ausgeschlossenen" Richters

    Auszug aus BVerfG, 14.05.2001 - 2 BvR 404/01
    Zwar wäre der Beschwerdeführer durch die Entscheidung eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Richters in seinem Verfahrensgrundrecht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt worden (BVerfGE 30, 165 [167]; 63, 77 [79]).
  • BGH, 24.03.2022 - RiZ 2/16

    Geeignetheit der Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit der

    Vielmehr wäre ihr, wenn ihr der Beschluss des Senats vom 24. Februar 2022 am Morgen des 1. März 2022 noch nicht vorlag, vor dem auf 14.00 Uhr bestimmten Termin eine kurze telefonische Nachfrage bei Gericht auch unter Berücksichtigung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein rechtsstaatlich faires Verfahren zumutbar gewesen (vgl. näher BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01, juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14
    Die gerichtliche Erwägung, die fehlende ausdrückliche Verbescheidung des Antrags begründe keinen Vertrauenstatbestand, dass dem Antrag stattgegeben werde und der Beschwerdeführer habe sich erkundigen müssen, ob der Hauptverhandlungstermin stattfinde, verkennt Bedeutung und Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch bei der gebotenen engen Auslegung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht und stellt keine Überspannung der Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01 - juris; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1994 - 2 Ws 215/94 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 56. Aufl., § 329 Rn. 25 a.E.).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2019 - 1 Rv 21 Ss 716/19

    Richterablehnung im Strafbefehlsverfahren: Nichterscheinen bei der

    Ein kurzes Telefonat ist auch unter Berücksichtigung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein rechtsstaatlich faires Verfahren zumutbar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Mai 2001 - 2 BvR 404/01 -, Rn. 3 juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht